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Aktuelles

Kulturfonds Energie des Bundes

In einer Pressemitteilung vom 26.01.2023 kündigte die Bundesregierung den Start eines Kulturfonds Energie für den Februar an.

Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse). Für diesen Zeitraum steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die administrative Abwicklung soll über die Kultusministerien der Länder erfolgen. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Einrichtungen: Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturprogramm, Kulturveranstalter sowie Einrichtungen der kulturellen Bildung. Prüfen Sie, ob auch Sie antragsberechtigtz sind!

Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie findet am 15. Februar 2023 von 14:30 bis 16:00 Uhr eine bundesweite, digitale Auftakt-Infoveranstaltung der Länder in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat statt. Vertreter der Länder und der Bundesregierung (BKM Bund) werden über den Kulturfonds Energie informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworten. Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende Kreativ Kultur Berlin hat die technische Federführung und moderiert die Veranstaltung. Anmeldungen und weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Ausschreibung "Innovative Wissenschaftsvermittlung" der Daimler und Benz Stiftung

Die Daimler und Benz Stiftung fördert die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung zum Thema „Innovative Wissenschaftsvermittlung“ mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind bundesweit gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen oder Organisationen aus Kultur, Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft, die
eine Veranstaltung zur Wissenschaftsvermittlung organisieren und ausrichten wollen.

Gefördert wird eine innovative Veranstaltung, durch die wissenschaftliche Erkenntnisse für eine breite Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Die Veranstaltung soll sich von bisher üblichen Formaten abheben und Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen. Ziel ist es, durch die Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte ein grundsätzliches Interesse an Wissenschaft und Forschung zu wecken.
Ort, Zeit, Dauer sowie die Ausrichtung nach Inhalt und Zielgruppen können frei gewählt werden.

Die Daimler und Benz Stiftung nimmt Ihren Antrag per E-Mail bis zum 30.04.2023 entgegen (hallenberger@daimler-benz-stiftung.de). Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular, das unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/forschen/forum-forschung/innovative-wissenschaftsvermittlung.html bereit steht.

Zur vollständigen Ausschreibung

Corona-Sonderprogramm für kommunale Kultureinrichtungen

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die im vergangenen Winter durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, mit insgesamt bis zu acht Millionen Euro. Ziel der Förderung ist es, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft in Niedersachsen zu erhalten, damit auch künftig ein vielfältiges kulturelles Angebot in der Fläche vorgehalten werden kann.

Gewährt werden die Fördermittel zur Unterstützung an durch die COVID-19-Pandemie in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 in Defizit geratene Einrichtungen im Kulturbereich in kommunaler Trägerschaft.

Anträge können Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen stellen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten, nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten, deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des MWK ist und die in Folge der Pandemie mit besonders großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind. Antragsberechtigt sind zum Beispiel kommunale Theater, Museen, Bibliotheken, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstschulen, Musikvereine und Musikschulen.

Die Antragsfrist endet am 9. November 2022.

Weitere Informationen

Förderatlas Niedersachsen

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung stellt unter der Internetseite https://www.foerderatlas-teilhabe-nds.de/ einen Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt zur Verfügung. 

Neben einer umfangreichen Datenbank, über die nach dem passenden Förderprogramm gesucht werden kann, werden auch zahlreiche Tipps zur Beantragung von Fördermitteln gegeben. Alle, die sich als Förderer engagieren möchten, erhalten zudem umfangreiche Informationen zum Mitmachen.  

Programm zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur bei kleinen Kultureinrichtungen

Nach längeren Vorarbeiten hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur bei kleinen Kultureinrichtungen ausgeschrieben. Die Antragstellung erfolgt bei den Landschaftsverbänden, diese entscheiden auch über die Mittelvergabe. Die Förderung kann bis 90% der Investitionen, mindestens jedoch 4.500 und höchstens 25.000 € betragen. Antragsschluss ist der 31. Oktober 2022, die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Pro*Niedersachsen: Kulturelles Erbe – Forschung und Vermittlung in ganz Niedersachsen

Die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur veröffentlichte Pilotausschreibung „Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Forschung und Vermittlung in ganz Niedersachsen“ richtet sich an kleinere, nichtstaatliche kulturgutbewahrende Einrichtungen in kommunaler, gemeinnütziger oder privater Trägerschaft, die ihre Sammlungen der Öffentlichkeit zugänglich machen möchten. Die Antragstellung erfolgt bis zum 15. Dezember 2022 gemeinsam mit Landeseinrichtungen im wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich.

Programmausschreibung

NOW! Der Nachhaltigkeitsfonds der Stiftung Niedersachsen

Mit dem neuen Nachhaltigkeitsfonds NOW! der Stiftung Niedersachsen werden Kultur und kulturelle Bildungsprojekte gefördert, die die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und ökologische Entwicklung künstlerisch verhandeln. Die Einrichtungen werden zudem aufgefordert, sich mit dem eigenen ökologischen Fußabdruck zu beschäftigen. Die Stiftung Niedersachsen wird hierzu Qualifizierungsmaßnahmen und Austauschtreffen anbieten.
Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Kunst- und Kulturprojekte von professionellen Kulturschaffenden zum Thema Klimawandel und Nachhaltigkeit. Die Projekte müssen ein umfangreiches Vermittlungsprogramm enthalten.
  • Kultur- und kulturelle Bildungsprojekte für und mit Kindern und Jugendlichen.
  • Die Auseinandersetzung mit der Klimabilanz der eigenen Institution und deren Optimierung.

Die Antragssumme beträgt 5.000 – 25.000 €.
Antragsschluss ist der 31. Oktober 2022.

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Förderung zur Digitalisierung und IT-Sicherheit

Im Rahmen der „Förderung der Digitalisierung“ stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Zuschüsse für die Einführung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit zur Verfügung. Die Förderung soll den Kultureinrichtungen die Möglichkeit geben, ein attraktives, zeitgemäßes und zukunftsfähiges Kulturangebot vorzuhalten.

Zuwendungsempfänger sind kleine Kultureinrichtungen und -vereine mit Sitz im Fördergebiet der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter), die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten.

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Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022

Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ des Deutschen Verbandes für Archäologie e. V. (DVA) richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, Träger von Bodendenkmalstätten und archäologische Parks in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern.

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen. Förderungen können sowohl für öffentliche, als auch für privat getragene Museen beantragt werden. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens am 31.12.2022. Die Förderung erfolgt für das Jahr 2022. Die Maßnahme muss spätestens am 31.12.2022 beendet sein.

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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Seit dem Sommer 2021 bietet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eine Wirtschaftlichkeitshilfe und eine Ausfallabsicherung an. Dadurch soll ermöglicht werden, Veranstaltungen sowie künstlerische und kulturelle Ausstellungen während der Pandemie auch mit weniger Besucher*innen durchzuführen und Veranstalter*innen Planungssicherheit für größere Vorhaben zu geben. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden. Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen über die zentrale Website www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de.

Die Vergabe erfolgt nach dem so genannten Windhund-Prinzip, solange Mittel vorhanden sind. Detaillierte Informationen zum Sonderfonds sowie zu den Modulen Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung finden Sie unter: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq

Ukraine-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung

Im Rahmen der mit zwei Millionen Euro ausgestatteten UKRAINE-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung konnten bereits ukrainische Wissenschaftler*innen an deutschen Museen beschäftigt werden. Durch die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG wurde die Förderlinie jetzt für ukrainische Restaurator*innen geöffnet und dazu mit 500.000 Euro erweitert.

Auf der Homepage der Stiftung können auch Gesuche der Einrichtungen, die Restaurator*innen oder Kunsthistoriker*innen beschäftigen möchten, eingestellt werden.

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Förderprogramm "Die Geschichte der Deutschen Teilung"

Entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze erinnern heute Grenzmuseen, Gedenkstätten und Gedenkzeichen an die 40-jährige Teilung und die vielen hundert Opfer, die das Grenzregime der DDR in dieser Zeit gefordert hat. Mit dem Förderprogramm „Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze“ will die Bundesstiftung Aufarbeitung die bestehenden Einrichtungen sowie neue Beiträge zur Erinnerungskultur im vormaligen Grenzgebiet gezielt unterstützen. Gefördert werden Ausstellungsvorhaben, die Erstellung von Informations- und Bildungsmaterialien aller Art, Veranstaltungen sowie die Markierung von historischen Orten bis zu einer Höhe von jeweils maximal 5.000 € pro Projekt.  

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Restaurierungs-Förderung der Kulturstiftung der Länder

Die Kulturstiftung der Länder fördert noch bis Ende 2022 die Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Jährlich stehen hierfür 200.000 € zur Verfügung.
Einreichungsfrist: 15. Dezember 2022

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Mikroförderprogramm für Strukturschwache und ländliche Räume

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert mit dem Programm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“ Projekte gemeinnütziger Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen, um ehrenamtlich getragene Strukturen zu stärken und die Ausübung bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts zu erleichtern. Über dieses Programm kann eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro beantragt werden, die Stiftung übernimmt dabei bis zu 90% der Gesamtkosten des Vorhabens.
Die Mittel können z. B. dafür eingesetzt werden, bereits ehrenamtlich Engagierte zu motivieren, neue ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu gewinnen oder um den Verein fit zu machen für eine digitale Verwaltung und Kommunikation. Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung

Förderung der Provenienzforschung öffentlich getragener Einrichtungen im Bereich "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut" (NS-Raubgut)

Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste fördert Maßnahmen der Provenienzrecherche und Povenienzforschung. Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen; förderfähig sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Für kurzfristige einzelfallbezogene Recherchen können bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Systematische Erschließung von Sammlungsbeständen wird bis zu zwei Jahre gefördert. Hierzu können Anträge jeweils zum 1. April und 1. Oktober gestellt werden.

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Digitaler Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt

Das Angebot an Förderprogrammen, Stiftungen und Zuschüssen ist vielfältig und oft unübersichtlich. Damit geplante Projekte schnell und effizient realisiert werden können, ist eine umfassende und zentrale Übersicht über die unterschiedlichen Programme wichtig. Aus diesem Grund haben die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, das Bündnis Niedersachsen packt an und die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe den Förderatlas ins Leben gerufen. Er zeigt bundes-, landesweite sowie regionale Förderangebote in den unterschiedlichen migrationsrelevanten Bereichen auf. In der Migrationsarbeit tätige Personen können hier einen Überblick über das Angebot der vorhandenen Fördermittel erhalten.

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Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur