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Aktuelles

Kulturfonds Energie des Bundes

In einer Pressemitteilung vom 26.01.2023 kündigte die Bundesregierung den Start eines Kulturfonds Energie für den Februar an.

Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse). Für diesen Zeitraum steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die administrative Abwicklung soll über die Kultusministerien der Länder erfolgen. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Einrichtungen: Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturprogramm, Kulturveranstalter sowie Einrichtungen der kulturellen Bildung. Prüfen Sie, ob auch Sie antragsberechtigtz sind!

Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie findet am 15. Februar 2023 von 14:30 bis 16:00 Uhr eine bundesweite, digitale Auftakt-Infoveranstaltung der Länder in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat statt. Vertreter der Länder und der Bundesregierung (BKM Bund) werden über den Kulturfonds Energie informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworten. Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende Kreativ Kultur Berlin hat die technische Federführung und moderiert die Veranstaltung. Anmeldungen und weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Förderatlas Niedersachsen

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung stellt unter der Internetseite https://www.foerderatlas-teilhabe-nds.de/ einen Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt zur Verfügung. 

Neben einer umfangreichen Datenbank, über die nach dem passenden Förderprogramm gesucht werden kann, werden auch zahlreiche Tipps zur Beantragung von Fördermitteln gegeben. Alle, die sich als Förderer engagieren möchten, erhalten zudem umfangreiche Informationen zum Mitmachen.  

Förderung zur Digitalisierung und IT-Sicherheit

Im Rahmen der „Förderung der Digitalisierung“ stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Zuschüsse für die Einführung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit zur Verfügung. Die Förderung soll den Kultureinrichtungen die Möglichkeit geben, ein attraktives, zeitgemäßes und zukunftsfähiges Kulturangebot vorzuhalten.

Zuwendungsempfänger sind kleine Kultureinrichtungen und -vereine mit Sitz im Fördergebiet der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter), die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten.

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Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022

Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ des Deutschen Verbandes für Archäologie e. V. (DVA) richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, Träger von Bodendenkmalstätten und archäologische Parks in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern.

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen. Förderungen können sowohl für öffentliche, als auch für privat getragene Museen beantragt werden. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens am 31.12.2022. Die Förderung erfolgt für das Jahr 2022. Die Maßnahme muss spätestens am 31.12.2022 beendet sein.

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Ukraine-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung

Im Rahmen der mit zwei Millionen Euro ausgestatteten UKRAINE-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung konnten bereits ukrainische Wissenschaftler*innen an deutschen Museen beschäftigt werden. Durch die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG wurde die Förderlinie jetzt für ukrainische Restaurator*innen geöffnet und dazu mit 500.000 Euro erweitert.

Auf der Homepage der Stiftung können auch Gesuche der Einrichtungen, die Restaurator*innen oder Kunsthistoriker*innen beschäftigen möchten, eingestellt werden.

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Förderprogramm "Die Geschichte der Deutschen Teilung"

Entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze erinnern heute Grenzmuseen, Gedenkstätten und Gedenkzeichen an die 40-jährige Teilung und die vielen hundert Opfer, die das Grenzregime der DDR in dieser Zeit gefordert hat. Mit dem Förderprogramm „Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze“ will die Bundesstiftung Aufarbeitung die bestehenden Einrichtungen sowie neue Beiträge zur Erinnerungskultur im vormaligen Grenzgebiet gezielt unterstützen. Gefördert werden Ausstellungsvorhaben, die Erstellung von Informations- und Bildungsmaterialien aller Art, Veranstaltungen sowie die Markierung von historischen Orten bis zu einer Höhe von jeweils maximal 5.000 € pro Projekt.  

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Restaurierungs-Förderung der Kulturstiftung der Länder

Die Kulturstiftung der Länder fördert noch bis Ende 2022 die Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Jährlich stehen hierfür 200.000 € zur Verfügung.
Einreichungsfrist: 15. Dezember 2022

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Mikroförderprogramm für Strukturschwache und ländliche Räume

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert mit dem Programm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“ Projekte gemeinnütziger Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen, um ehrenamtlich getragene Strukturen zu stärken und die Ausübung bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts zu erleichtern. Über dieses Programm kann eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro beantragt werden, die Stiftung übernimmt dabei bis zu 90% der Gesamtkosten des Vorhabens.
Die Mittel können z. B. dafür eingesetzt werden, bereits ehrenamtlich Engagierte zu motivieren, neue ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu gewinnen oder um den Verein fit zu machen für eine digitale Verwaltung und Kommunikation. Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein.

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Förderung der Provenienzforschung öffentlich getragener Einrichtungen im Bereich "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut" (NS-Raubgut)

Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste fördert Maßnahmen der Provenienzrecherche und Povenienzforschung. Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen; förderfähig sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Für kurzfristige einzelfallbezogene Recherchen können bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Systematische Erschließung von Sammlungsbeständen wird bis zu zwei Jahre gefördert. Hierzu können Anträge jeweils zum 1. April und 1. Oktober gestellt werden.

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Digitaler Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt

Das Angebot an Förderprogrammen, Stiftungen und Zuschüssen ist vielfältig und oft unübersichtlich. Damit geplante Projekte schnell und effizient realisiert werden können, ist eine umfassende und zentrale Übersicht über die unterschiedlichen Programme wichtig. Aus diesem Grund haben die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, das Bündnis Niedersachsen packt an und die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe den Förderatlas ins Leben gerufen. Er zeigt bundes-, landesweite sowie regionale Förderangebote in den unterschiedlichen migrationsrelevanten Bereichen auf. In der Migrationsarbeit tätige Personen können hier einen Überblick über das Angebot der vorhandenen Fördermittel erhalten.

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Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur