Das Fristende für die Umsetzung der beantragten Projekte liegt nun beim 31.12.2022 und ermöglicht somit den kulturellen Einrichtungen eine bessere und längerfristige Planbarkeit bei der Projektdurchführung. Die Anträge werden nach Eingangsdatum durch den DVA bearbeitet und geprüft. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 30. September 2021.
Fördermaßnahmen können in Höhe von mindestens 5.000 bis zu maximal 100.000 Euro beantragt werden. Der aufzubringende Eigenanteil liegt bei 10 % der beantragten Fördergelder.
Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent selbst erwirtschaften.
Anträge können ausschließlich online beim DVA unter www.museen-neustartkultur.de gestellt werden.
