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Lockerungsdreischritt: Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass die Infektionszahlen trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, wurden Lockerungsschritte auch in Niedersachsen beschlossen.

Mit Artikel 1 der neuen niedersächsischen „Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten“ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die Corona-bedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 beschlossen.

Für die Museen und Ausstellungshäuser ergeben sich daraus verschiedene Lockerungen für die Hygienekonzepte, insbesondere:
·         2G-Regel im Innenbereich (geschlossene Räume)
·         FFP2-Maske drinnen

Für Veranstaltungen mit mehr als 50 bis 2.000 Teilnehmenden gilt ab sofort:
·         2G-Regel im Innen- und Außenbereich
·         FFP2-Maske drinnen bis zum Sitzplatz
·         Drinnen Abstand mit Schachbrettbelegung der Plätze
·         Kein Abstand, wenn Maske auch am Platz getragen wird

Download:

Zusammenfassung Lockerungsdreischritt Niedersachsen
„Corona-Verordnung kompakt“ der Niedersächsischen Landesregierung
Hinweisschilder zum ausdrucken

Die Arbeit des Museumsverbandes Niedersachsen und Bremen e.V. wird gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und den Senator für Kultur Bremen.