Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste unterstützt Einrichtungen, die Kulturgüter bewahren, unter anderem mit finanziellen Förderungen dabei, zu prüfen, ob Objekte ihren Eigentümerinnen und Eigentümern beispielsweise durch staatliche Verfolgung entzogen wurden. Zum 1. Januar 2026 nahm eine neue Förderlinie ihre Arbeit auf, die sich der Erforschung von Kulturgutentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR widmet. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Darüber hinaus stehen weiterhin Fördermittel für Projekte zu NS-Raubgut sowie zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bereit.
Antragsfristen: jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres
