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Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen des Museumsverbandes:

Herrenberg Urteil

Verlängerung der Übergangsregelung

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Übergangsregelung zum Herrenberg-Urteil bis Ende 2027 beschlossen. Die Verlängerung ermöglicht es den Bildungsanbietern und Honorarkräften, die Beauftragung von Honorarkräften und die Beschäftigung von abhängig Beschäftigten auf solide Füße zu stellen. Für den Zeitraum 1.1.2027 bis 31.12.2027 müssen die Bildungsträger von den Auftragnehmer*innen allerdings neue Zustimmungserklärungen einholen, wenn sie weiterhin von der Übergangsregelung Gebrauch machen wollen. Seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts 2022 werden immer häufiger freiberufliche Lehrtätigkeiten und künstlerische Dienstleistungen als scheinselbstständig eingestuft. Die unklare Lage betrifft auch die Museen und die von ihnen beauftragten freiberuflichen Kulturvermittler*innen.

Die Übergangsregelung sieht vor, dass Auftraggeber*innen und Auftragnehmer*innen bei Vertragsschluss untereinander schriftlich vereinbaren, dass von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wird. Demnach besteht eine Sozialversicherungspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung erst ab dem Ende der Übergangsregelung (1.1.2028), wenn ein Statusfeststellungsverfahren zu der Einschätzung kommt, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind. Die betroffene Lehrkraft wird für diesen Zeitraum dann als selbstständig eingestuft. Bei übereinstimmender Zugrundelegung einer selbstständigen Tätigkeit gilt dies auch für den Fall, dass kein Statusfeststellungsverfahren von den Beteiligten angestoßen wurde.

Weitere Informationen

Die Arbeit des Museumsverbandes Niedersachsen und Bremen e.V. wird gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und den Senator für Kultur Bremen.