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Förderung der Provenienzforschung öffentlich getragener Einrichtungen

im Bereich "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut" (NS-Raubgut)

Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste fördert Maßnahmen der Provenienzrecherche und Povenienzforschung. Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen; förderfähig sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Für kurzfristige einzelfallbezogene Recherchen können bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Systematische Erschließung von Sammlungsbeständen wird bis zu zwei Jahre gefördert. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.

Weitere Informationen unter:
https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich-NS-Raubgut/oeffentliche-Institutionen/Index.html

Die Arbeit des Museumsverbandes Niedersachsen und Bremen e.V. wird gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und den Senator für Kultur Bremen.