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Gebäudeenergiegesetz: Kultur fällt unter Härtefallregelung

Bundesregierung entwirft ein Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Das Bundeskabinett hat kürzlich ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, das Unterstützungen für den Einbau neuer Heizungen bzw. Unterstützungsmaßnahmen für die Verbesserung bestehender Heizungen bietet. Mit dem GEG sollen gezielt Anreize gesetzt werden, in neue Heizungen zu investieren, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen und damit einen Beitrag auf dem Weg zu Treibhausgarneutralität leisten. Auch Kultureinrichtungen wurden bei den Härtefallregelungen im GEG entsprechend verankert: „Bei dem künftigen Förderregime sind … die sich aus Anwendung dieses Gesetzes ergebenden Kostensteigerungen für soziale Dienste und Einrichtungen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Frauenhäuser und andere Schutz- und Zufluchtseinrichtungen für gewaltbetroffene Personen zu berücksichtigen.“

Weitere Informationen unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-geg.html

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