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Wählen Sie zwischen vier verschiedenen Arten der Mitgliedschaft die für Sie passende aus:

 
Die Beitrittserklärungen nimmt die Geschäftsstelle jederzeit entgegen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss zum Jahresschluss unter Einhaltung
einer sechsmonatigen Frist erfolgen.

Die Arbeit des Museumsverbandes Niedersachsen und Bremen e.V. wird gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und den Senator für Kultur Bremen.