Kontaktadresse:
Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Niedersachsen e. V.
c/o Heide von Ritz-Lichtenow
Kuhstedter Moor 11,
D-27442 Gnarrenburg
Tel.: (0 47 63) 6 23 15
Die Ausstellung präsentiert in 7 chronologischen Themenblöcken historische und aktuelle Plakate von Reichs- und Bundestagswahlen.
Sie dokumentiert, wie Parteien um die Gunst der Wählerinnen werben, verdeutlicht Kontinuität und Wandel von
Frauenbildern und zeigt künstlerisch-ästhetische Gestaltungsmittel in derWahlwerbung auf. Frauen durften in Deutschland bis Anfang des 20. Jahrhunderts weder wählen noch gewählt werden. Erst im November 1918 sprach ihnen die provisorische Regierung des Deutschen Reiches das Wahlrecht zu; Anfang 1919 konnten sie das erste Mal
wählen. Bis heute stellen Frauen häufig die Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung und können mit ihren Stimmen Wahlen deutlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund will die Ausstellung das politische Bewusstsein von Frauen
schärfen sowie Anstöße geben für die konstruktive Gestaltung von Politik und politischer Kultur im Hinblick auf die Gleichberechtigung der Geschlechter.
Für die Behandlung des Themas in der Schule können Unterrichtsmaterialien von derHomepage des Vereins abgerufen werden. Vor Ort kann die Ausstellung auch durch regionale und lokale Wahlplakate, Flugblätter, Broschüren und Parteiprogramme sowie gegenständliche Exponate aus der Geschichte der Landtags- oder Kommunalwahlen ergänzt werden.
Ausstellungskonditionen:
Die Ausstellung besteht aus 41 Ausstellungstafeln,
Alu-Rahmen/Kunststoff, imFormat 50 x 70 cm.
Im Einzelnen handelt es sich um 1 Eröffnungstafel, 12 Tafeln mit Wahlplakaten für die Zeit von 1919 – 1933, 15 Tafeln für die Zeit von 1949 – 2005, 5 Plakattafeln zu den Nds. Landtagswahlen 1947 und 1951, 3 Tafeln mit Wahlplakatenaus der ehemaligen DDR sowie 5 Texttafeln, auf denen die Wahlwerbung und dieEntwicklung des Frauenwahlrechts erläutert werden.Bei den Wahlplakaten handelt es sich durchweg um Reproduktionen.
Die Ausleihgebühr beträgt 300 €
Versicherungswert 15 000 €.
Den An- und Abtransport sowie die Transportkosten hat der/die Leihnehmer/in zu übernehmen.