Die Teilnehmer sollten die grundsätzliche Bereitschaft mitbringen, im Rahmen des Verfahrens zum Erwerb des Museumsgütesiegels an der erforderlichen Selbstevaluation aktiv mitzuwirken und dem Museumsverband zu allen angesprochenen Punkten offen Auskunft zu geben.
Die Museen stellen die erforderlichen zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen für das Verfahren zur Verfügung.
Die Museen benennten eine geeignete verantwortliche Person für das Gütesiegel-Verfahren sowie eine Vertretung. Die verantwortliche Person sollte möglichst über die gesamte Dauer der Teilnahme und darüber hinaus am Museum tätig sein.
Die Museen müssen für die Teilnahme am Verfahren einen eigenen Internetzugang vorhalten.
In Absprache mit dem MVNB kann die Teilnahme verlängert werden. Es sind maximal zwei Verlängerungen, also eine Gesamtteilnahme über drei Jahre, möglich.
Von der Teilnahme am Museumsgütesiegel sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Das Museumsgütesiegel besitzt eine Gültigkeit von sieben Jahren und erlischt danach
automatisch. Das Museum kann sich um eine Erneuerung des Gütesiegels bewerben.
Sollte innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Gütesiegels eine erhebliche Verschlechterung der ausgezeichneten Einrichtung festzustellen sein, kann das Museumsgütesiegel aberkannt werden.
Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.