Forschungsbereich „NS-Raubgut“
Im Forschungsbereich „NS-Raubgut“ sind neben öffentlichen Einrichtungen auch privat getragene Einrichtungen (z.B. Museen, Archive, Vereine, Unternehmen) und Privatpersonen in Deutschland antragsberechtigt. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen und die Rekonstruktion von privaten Sammlungen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, aufgeteilt oder zerstört wurden. Auch die Provenienzklärung privater Sammlungen ist förderfähig, sofern ein Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug besteht. Seit Januar 2019 fördert das Zentrum zudem auch Projekte, die dazu dienen, die Erben von Objekten aus verfolgungsbedingt entzogenen Sammlungen, zu denen bereits Provenienzforschung stattgefunden hat, zu ermitteln. Ziel von Anträgen mit diesem Förderschwerpunkt soll es sein, mit den Erben eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 herbeizuführen.
Weitere Informationen und Antragstellung
Forschungsbereich „Koloniale Kontexte“
Das Zentrum fördert seit Beginn des Jahres 2019 langfristige und kurzfristige Projekte zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Antragsberechtigt sind Institutionen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und private Einrichtungen, die nach § 59 in Verbindung mit § 52 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Die antragstellende Institution muss ihren Sitz in Deutschland haben und Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sammeln, bewahren oder dazu forschen. Dazu zählen Museen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen. Das Zentrum fördert einerseits die konkrete Erforschung von Objekten, Konvoluten und größeren Beständen, andererseits aber auch Grundlagenforschung und Forschung zum historischen Kontext, wenn es sich um Fragestellungen handelt, die über einzelne Objekte hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für die Provenienzforschung sind. Dabei werden nicht nur Einzel-, sondern auch Verbundprojekte gefördert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften und -ländern, die über Kooperationen in die Projekte einbezogen werden können. Seit kurzem sind auch Projekte möglich, die sich mit der Erschließung, Verzeichnung und Auswertung von Archivalien und Dokumenten beschäftigen.
Weitere Informationen und Antragstellung
Die nächste Antragsfrist für eine langfristige Förderung in beiden Feldern endet am 1. Oktober 2024.