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Aktuelles

Weitere Corona-Hilfsmaßnahmen

Über die Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern hinaus, gibt es weitere Möglichkeiten, Hilfsmaßnahme zu beantragen

Sonderfonds für Kulturschaffende der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und der VGH-Stiftung

Um Kulturschaffende, die die aktuelle Corona-Pandemie vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellt, zu unterstützen, haben die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung Sonderfonds aufgelegt. Bis zum 30. Juni 2020 können freiberuflich bzw. selbstständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Förderbereiche zuzuordnen ist, eine Soforthilfe von einmalig 2.000 Euro beantragen. Anträge können ausschließlich online gestellt werden: www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de

Weitere Informationen

 

DFG Förderprogramm "Digitalisierung und Erschließung"

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat das Förderprogramm "Digitalisierung und Erschließung" auf den Weg gebracht. Es richtet sich an wissenschaftliche Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren.

Ziel der Förderung ist die Digitalisierung und / oder Erschließung von Beständen und Sammlungen, die für die Forschung überregional von Bedeutung sind (Dokumente der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung, nichttextuelle Objektsammlungen inklusive audio- und / oder visueller Medien und auch genuin digitale Daten („born digital“), bspw. digitale Kunstwerke, digitale Nachlässe (E-Mail-Korrespondenzen etc.), Bilddatensätze (z. B. dreidimensional dargestellte Mikro-CT-Daten)).

Mit Bezug auf Materialien, für deren Digitalisierung und / oder Erschließung es noch keine etablierten Standards gibt, ist es zudem Ziel des Programms, die Entwicklung und / oder Anwendung von Qualitätskriterien zu befördern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Hilfsfond des Landkreises Göttingen

Der Landkreis Göttingen möchte die Folgen der Corona-Krise abmildern und unterstützt die Kulturszene mit einem Hilfsfonds in Höhe von insgesamt 150.000 € und maximal 6.000 € pro Antrag.  Die Antragsfrist im Förderbereich A (Defizitausgleich) ist der 30.6.2021, im Förderbereich B (Projektförderung) erfolgen Antragstellung und Zusagen fortlaufend, d.h. nach Windhund-Prinzip. Weitere Informationen unter www.landschaftsverband.org

 

Hilfsfond der Stadt Hildesheim

Die Stadt Hildesheim hat den Existenzsicherungsfond „HI Zukunft“ eingerichtet. Anträge können seit Mittwoch, 8. April, gestellt werden. Das Antragsformular steht unter dem Link www.hildesheim.de/hizukunft zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Betriebe, Geschäfte, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie Sportvereine, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Bedrängnis gekommen sind. Sie können sich um eine Hilfszahlung von bis zu 40.000 Euro bewerben.
Zwei Millionen Euro sollen insgesamt ausgeschüttet werden, um das Gemeinwesen in der Stadt Hildesheim zu stabilisieren. Zurückgefordert wird das Geld nicht. Voraussetzung ist aber, dass zuvor alle anderen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind und die Antragsteller ausschließlich wegen der Corona-Krise in existenzielle Not geraten sind.

Die Anmeldefrist für die erste, mit einer Million Euro ausgestatteten Tranche, endet am 19. April um Mitternacht. Erst danach wird über sämtliche Anträge entschieden. Weitere Informationen unter Tel. 05121 / 301-5555.

 

Sonderaktion der OLB-Stiftung

Die OLB-Stiftung unterstützt im nordwestlichen Geschäftsgebiet der OLB mit einer Sonderaktion einmalig Vereine und Institutionen aus den Bereichen Kultur und Soziales, denen durch die Corona-Pandemie Kosten entstanden sind. Beispiele wären:
 

  • Absagen von eigenen Veranstaltungen und Projekten, die bislang noch nicht von der OLB-Stiftung gefördert wurden
  • Nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Zuschauereinnahmen
  • Ausfallhonorare, Druckkosten, Materialien
  • Zusätzlich angefallene und unvorhergesehene Kosten von abgesagten Veranstaltungen Dritter, z. B. Rückreisekosten, erhöhte Meldegebühren#
  • Zusatzkosten der Vereine und Institutionen durch die aktuellen Hygienevorschriften

Mieten, Betriebs- und Personalkosten können nicht beantragt werden!

Damit die OLB-Stiftung Ihren Antrag prüfen kann, werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Förderantrag Sonderaktion
  • Projektbeschreibung inkl. Kostenaufstellung

Weitere Informationen unter: https://www.olb.de/olb/presse/200408-hilfe-fuer-kulturelle-und-soziale-einrichtungen

 

Soforthilfeprogramm Heimatmuseen

Der Deutsche Verband für Archäologie e.V. (DVA) hat ein „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“ in  Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e.V. (DMB) eingerichtet. Das Programm richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohner. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage wurden die Mittel kurzfristig um 700.000 € auf 2,2 Millionen € erhöht. Rund 120 Museen und archäologischen Stätten im ländlichen Raum können bislang von der Förderung profitieren. Nähere Informationen können Sie hier herunterladen.

 

Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich

Der Deutsche Kulturrat hat Informationen über Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich für den Kultur- und Medienbereich zusammengetragen. Diese finden Sie, nach Sparten gebündelt, unter:

www.kulturrat.de/corona-pandemie/

 

Soforthilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland

Der nachfolgende Link bietet eine gute Übersicht über die Unterstützung der Kreativwirtschaft. Aktuell ist Niedersachsen noch nicht berücksichtigt, dies wird sich jedoch hoffentlich bald ändern. 26. März 2020

https://padlet.com/kreativedeutschland/zu41puas9yk3?fbclid=IwAR12jHihGLjJpcn30Ko4G3YI7F0XKcS80VevyxQD2cNH5QkBIf-5QC7y_vo

 

Förderrichtlinie für selbstständige Restauranto*innen und Wissenschaftler an öffentlichen Museen

Um Restauratoren und wisenschaftliche Mitarbeiter*innen an den Museen halten zu können und in eventuellen Notlagen zu unterstützen, hat die Ernst von Siemens Kunststiftung kurzfristig eine neue Förderlinie aufgelegt. Antragsberechtigt sind öffentliche Museen und Sammlungen. Je nach Projekt werden zwischen 2.000 € und 25.000 € für  begrenzte Restaurierungsprojekte und die wissenschaftliche Arbeit an Ausstellungskatalogen, Bestandskatalogen oder Werkverzeichnissen zur Verfügung gestellt.

https://www.ernst-von-siemens-kunststiftung.de/aktuell/corona-und-selbstst%C3%A4ndige-in-museen-und-sammlungen.html

Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur