Mit der am 14. Dezember 2021 in Kraft tretenden überarbeiteten Corona-Verordnung vom 13.12.2021 wird als verschärfte Schutzmaßnahme u. a. in § 3 Abs. 5 für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 2. Januar 2022 eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen geregelt. Hierbei handelt es sich um die Regelung der bereits am 10. Dezember angekündigten Weihnachts- und Neujahrsauszeit. In dieser Phase gelten unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen sowie unabhängig vom Hospitalisierungswert oder dem Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten die Maßgabe von Warnstufe drei.
Als Erleichterung der 2G+-Regel wurden Geboosterte und Personen mit Genesenennachweis über eine Infektion nach dem Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung von dem Vorlegen eines PoC/PCR-Test ausgenommen.