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Aktuelles

Weihnachts- und Neujahrsauszeit / Corona-Verordnung Niedersachsen vom 13.12.2021

Seit Mittwoch, 1. Dezember 2021 gilt die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahezu allen niedersächsischen Kommunen.

Mit der am 14. Dezember 2021 in Kraft tretenden überarbeiteten Corona-Verordnung vom 13.12.2021 wird als verschärfte Schutzmaßnahme u. a. in § 3 Abs. 5 für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 2. Januar 2022 eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen geregelt. Hierbei handelt es sich um die Regelung der bereits am 10. Dezember angekündigten Weihnachts- und Neujahrsauszeit. In dieser Phase gelten unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen sowie unabhängig vom Hospitalisierungswert oder dem Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten die Maßgabe von Warnstufe drei.
 

Als Erleichterung der 2G+-Regel wurden Geboosterte und Personen mit Genesenennachweis über eine Infektion nach dem Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung von dem Vorlegen eines PoC/PCR-Test ausgenommen.
 

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