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Aktuelles

Verschärfung der Corona-Regeln

Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung vom 24. November 2021 die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert.

Gleichzeitig wurde mit Wirkung vom 24. November 2021 nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen damit ab sofort verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt auch in Museen und Ausstellungen sowie bei kulturellen Veranstaltungen. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen. Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von mehr als drei (vorher mehr als sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von mehr als sechs und Warnstufe 3 dann bei mehr als neun. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von mehr als 35 ein, statt zuvor erst bei mehr als 50.

Die für Museen und Ausstellungen relevanten Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:

Vor Warnstufe 1

Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).

 

Warnstufe 1

In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen. Neu ist eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur im Sitzen abgenommen werden. Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.

 

Warnstufe 2

In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für den Innenbereich, draußen 2G.

In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen.

Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.

 

Warnstufe 3

In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab und deutlich höhere Auflagen gelten. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze.

 

Bitte beachten Sie, dass nach § 28b des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ab sofort betriebliche 3G-Regelungen gelten: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

 

 

Hier finden Sie die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung.

Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur