Die Kultusminister der Länder verständigten sich in einer Konferenzschaltung zu dieser Maßnahme.
Informieren Sie die Öffentlichkeit und Ihre Mitarbeiter*innen unter Nutzung aller Kanäle über die Schließung. Sagen Sie geplante Veranstaltungen ab und verschieben Sie ggf. Eröffnungen neuer Ausstellungen. Über Ihre digitalen Angebote informieren wir gerne auch auf unserer Webseite!
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 20. Dezember 2020. Sobald Rahmenbedingungen für die Wiederöffnung der Museen bekannt sind, werden wir unsere Empfehlungen aktualisieren und Sie darüber informieren.
Die am 25. November getroffenen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
Die jeweils aktuell gültige niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV finden Sie unter diesem Link: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html