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Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen

Um gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen vor Liquiditätsengpässen oder einem kompletten Liquiditätsausfall zu bewahren, hat die NBank den "Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen" ins Leben gerufen.

Ähnlich wie etwa Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler trifft die Coronapandemie auch die gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen. Notwendige Einnahmen oder Spenden sind nicht mehr in dem erforderlichen Maß vorhanden, um beispielsweise laufende Kosten oder auch anstehende Investitionen zu decken. Um Liquiditätsengpässe oder sogar einen kompletten Liquiditätsausfall zu verhindern, kann ab sofort der „Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragt werden.

Das Förderangebot richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten haben. Strukturelle Schwierigkeiten bleiben bei der Bewertung, ob eine Förderung möglich ist, außen vor.

Darlehen von 10.000 Euro bis 800.000 Euro können beantragt werden. Die Laufzeit variiert zwischen fünf, sieben und zehn Jahren. Abhängig von der Laufzeit sind mögliche Tilgungsaussetzungen. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.

Der Antrag kann über das Kundenportal der NBank schnell und komplikationslos gestellt werden. Ein Erklärvideo gibt zielgenaue Instruktionen.

Die Pressemitteilung des Landes Niedersachsen finden Sie hier zum Download.

 

 

Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur