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Lockerungsdreischritt: Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass die Infektionszahlen trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, wurden Lockerungsschritte auch in Niedersachsen beschlossen.

Mit Artikel 1 der neuen niedersächsischen „Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten“ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die Corona-bedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 beschlossen.

Für die Museen und Ausstellungshäuser ergeben sich daraus verschiedene Lockerungen für die Hygienekonzepte, insbesondere:
·         2G-Regel im Innenbereich (geschlossene Räume)
·         FFP2-Maske drinnen

Für Veranstaltungen mit mehr als 50 bis 2.000 Teilnehmenden gilt ab sofort:
·         2G-Regel im Innen- und Außenbereich
·         FFP2-Maske drinnen bis zum Sitzplatz
·         Drinnen Abstand mit Schachbrettbelegung der Plätze
·         Kein Abstand, wenn Maske auch am Platz getragen wird

Download:

Zusammenfassung Lockerungsdreischritt Niedersachsen
„Corona-Verordnung kompakt“ der Niedersächsischen Landesregierung
Hinweisschilder zum ausdrucken

Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur