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Aktuelles

Handlungsempfehlungen für die Wiederöffnung

Museen in Niedersachsen und Bremen dürfen bei entsprechenden Inzidenzwerten ab dem 8. März 2021 unter bestimmten Umständen wieder öffnen. Um Sie bei der Wiederöffnung bestmöglich zu unterstützen, haben wir einige Handlungsempfehlungen für Sie zusammengetragen.

Im Interesse der öffentlichen Kultureinrichtungen / Museen ist es wichtig, sich an aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften zu orientieren und das Museum mit entsprechend vorgehaltenen Konditionen schrittweise auf eine Wiederöffnung vorzubereiten. Nur so haben Museen - wie andere Betriebe auch - eine Chance, dass ihre Öffnung zugelassen wird.

Um Ihnen die Wiederöffnung Ihres Hauses zu erleichtern, haben wir einige Handlungsempfehlungen für Sie zusammengetragen. Da die aktuellen Verordnungen jedoch sehr difizil sind, bitten wir Sie, die für Sie relevanten Informationen direkt der Verordnungen zu entnehmen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals und der Besucher*innen müssen Museen Regeln aufstellen und kommunizieren. Einschlägige Gesetze, Verordnungen und Gesundheitsempfehlungen sind dabei von Ihnen zu beachten:


Allgemeine Hygieneregeln
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Arbeitsplätze
Verordnung des Landes Niedersachsen und Verordnung des Landes Bremen
 

Der Deutsche Museumsbund hat auf seiner Webseite ebenfalls eine Maßnahmenliste für die schrittweise Wiederöffnung zusammengestellt: https://www.museumsbund.de/museen-bereiten-sich-auf-schrittweise-wiederoeffnung-vor/

Bitte beachten Sie auch den Bußgeldkatalog, der bei Verstößen gegen die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zur Anwendung kommt.

Im Folgenden möchten wir Sie noch auf die Link-Sammlung mit weiterführenden Informationen aufmerksam machen:

Außerdem möchten wir Sie auf einen weiteren Praxisleitfaden für Sammlungseinrichtungen zum Umgang mit einer Pandemie-Situation aufmerksam machen, der von australischen Einrichtungen erarbeitet wurde. Dieser wurde mit Unterstützung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ins Deutsche übersetzt. Zu finden ist er unter: http://www.konferenz-kultur.de/SLF/index1.php

Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur