Die wichtigsten Regeln zur Öffnung der Museen zum Download (pdf)
Muster Kontaktformular zur Erfassung der Gästedaten (Einzelblatt) zum Download (pdf)
Muster Kontaktformular zur Erfassung der Gästedaten (Sammelblatt) zum Download (pdf)
Die örtlich zuständigen Behörden (z. B. Landkreise und Gesundheitsämter) können weitergehende Anordnungen treffen, soweit es im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist und den Regelungen des Landes Niedersachsen nicht widerspricht.
Verstöße gegen die oben genannten Paragrafen stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Den vollständigen Bußgeld-Katalog finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.
Die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. Februar 2022 gilt bis einschließlich 19. März 2022.
Die dreißigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus vom 19. Februar 2022 der Freien Hansestadt Bremen gilt bis einschließlich 8. März 2022.
Stand vom 24. Februar 2022