Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, die mittelfristig die Möglichkeiten der Länder, die Corona-Pandemie auch präventiv zu bekämpfen, stark einschränkt. Bevor die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz greifen, gibt es jedoch eine Übergangszeit bis zum 2. April 2022. In dieser Zeit können die bisherigen Schutzmaßnahmen noch weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit in § 28 a Absatz 10 IfSG macht Niedersachsen mit der am 18. März 2022 veröffentlichten Corona-Verordnung Gebrauch. Damit bleibt es auch ab dem 19. März bis zum 2. April 2022 bei den bisherigen Vorgaben zur Maskenpflicht, zur Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen, also 2Gplus-, 2G- beziehungsweise 3G-Regelungen, beim Abstandsgebot und bei der Pflicht, Hygienekonzepte zu erstellen.
Hier die wichtigsten Punkte für Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten:
- Für den Zutritt zu Innenbereichen von Kultureinrichtungen sowie zu Angeboten und Veranstaltungen in den Einrichtungen gilt weiterhin die 3G-Regel. Neu ist, dass die Kapazitätsbegrenzungen entfallen. Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden.
- Im öffentlichen Raum und insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu unbekannten Dritten einzuhalten, soweit tatsächlich möglich.
- Die FFP2-Maskenpflichtauf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen von Einrichtungen, Läden und Angeboten bleibt bestehen. Bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher am eigenen Platz, sofern dort der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Die wichtigsten Regelungen ab 19. März bis einschließlich 2. April 2022:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Überblick im Grafikformat:
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Einzelregelungen im Grafikformat:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafik2