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Aktuelles

Corona-Hilfsmaßnahmen des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat verschiedene Hilfsmaßnahmen aufgelegt, die Ihnen helfen sollen, besser durch die Corona-Krise zu kommen.

Das Land Niedersachsen und die NBank stellen Förderprogramme mit Soforthilfen für Unternehmen zur Verfügung.

MWK-Hotline: Allgemeine Fragen zu Fördermöglichkeiten durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120-2806. Eine Beratung zu Details einzelner Projektvorhaben findet unter dieser Rufnummer nicht statt.

 

1.    "Niedersachsen dreht auf" - unter diesem Motto unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ab sofort soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Aus dem zweiten Nachtrag des COVID-19-Sondervermögens stehen hierfür bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel ist die Förderung von Veranstaltungen in allen künstlerischen Formaten und Sparten. Die Kosten für das Engagement der Soloselbstständigen können zu 100% über die Förderung abgedeckt werden. Voraussetzung ist, dass die Kulturveranstalter mit ihrem Förderantrag die Entwürfe der Verträge mit den Soloselbstständigen vorlegen.
Weitere Informationen, die Förderkriterien, Hinweise und das Antragsformular zum Programm finden Sie hier

Zudem hat die Bundesagentur für Arbeit eine Telefonhotline eingerichtet, die Solo-Selbständige in der Pandemie beim Thema Grundsicherung unterstützt. Sie erreichen diese unter der Tel. 0800-4555521.

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2.    Co-Finanzierung von Bundesprogrammen: Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler, die Mittel aus den Sofortprogrammen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beantragen. Insgesamt 10 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt stehen für die Kofinanzierung der Bundesprogramme bereit. Hilfe gibt es für Projekte, für die die Bundesregierung Förderprogramme im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie auf den Weg gebracht hat. Hierzu zählt insbesondere das umfangreiche Programm NEUSTART KULTUR, aber auch das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen.
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3.    Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen: Eingetragene Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Niedersachsen, die in die Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren wollen, können seit dem 1. Oktober 2020 einen Zuschuss für anfallende Ausgaben bei der NBank beantragen. Das sieht die Richtlinie „Digitalbonus.Vereine. Niedersachsen“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vor.
Der einmalige Zuschuss in Höhe von 70 % der Ausgaben muss nicht zurückgezahlt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.
Weitere Informationen, eine Schritt für Schritt-Anleitung und die Antragsformulare finden Sie hier.

4.    DigitalHub.Niedersachsen: Gefördert wird der Aufbau von DigitalHubs in Form einer anteiligen Förderung der anfallenden Ausgaben für Investitionen. Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500.000 Euro bzw. von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 Euro. Der Betrieb eines DigitalHubs muss langfristig, mindestens für fünf Jahre, angelegt sein. Voraussetzung ist u.a. ein Konsortium von mindestens zwei Partnern (ein KMU und ein Mitglied aus einem der Bereiche Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landkreise, Städte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände, kommunale und regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern, Verbände und sonstige Netzwerke der Wirtschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts und/oder juristische Personen des privaten Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht.) Weitere Informationen

5.    Das Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) richtet sich an kleine Kultureinrichtungen und stellt Förderungen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro pro Maßnahme zur Verfügung. Das Programm bietet drei Fördermodule an:
•    Fördermodul 1: Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion
•    Fördermodul 2: Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleistungen
•    Fördermodul 3: Beratung, Schulung und Weiterbildung für die digitale Content-Produktion
Antragsfrist ist der 15.11.2020
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6.    Das Land Niedersachsen gewährt gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturvereinen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und / oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, in einem Corona-Sonderprogramm finanzielle Unterstützungsleistungen. Einrichtungen und Vereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten und in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und / oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, können ab sofort Anträge auf Unterstützung stellen.
Voraussetzung ist, dass die Einrichtung vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist, der Liquiditätsengpass ab März 2020 entstanden ist und die Einnahmen der Einrichtung voraussichtlich nicht ausreichen, um unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten auszugleichen.
Anträge bis max. 8.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.allvin.de.
Anträge über 8.000 Euro sind per Post direkt beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Corona-Sonderprogramm, Referat 32, Leibnizufer 9, 30169 Hannover) zu stellen. Die Antragstellung wurde, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.

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Zur Pressemeldung
 

7.    Der 2. Nachtragshaushalt der Niedersächsischen Landesregierung enthält u. a. ein Sonderprogramm für den Bereich Tourismus und Gastronomie, das 120 Millionen Euro umfasst.  Über die genaue Aufteilung der Mittel ist derzeit noch nichts bekannt, wir informieren Sie jedoch gerne, sobald uns Details vorliegen.
Umfangreiche Informationen zum Konjunkturpaket finden Sie in der offiziellen Pressemeldung.

8.    Mit dem Niedersächsischen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen unterstützt das Land Niedersachsen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Das Programm besteht aus zwei Förderlinien: Anträge mit einer Fördersumme von 1.000 Euro bis 25.000 Euro können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden. Die jeweiligen Antragsstichtage werden durch die Landschaften und Landschaftsverbände festgelegt. Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 75.000 Euro können bis zum 30. Juni 2021 direkt beim MWK beantragt werden.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren

Dieser Internetauftritt wird ermöglicht durch das Engagement der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur