- Anträge zur Novemberhilfe können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/uservalidation/). Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt (https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/), sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.
Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.
Weitere Informationen finden Sie auf der Websitehttps://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html
Hinweis: Alle durch den Senator für Kultur geförderten und antragsberechtigten Einrichtungen sind aufgefordert, für die Verluste aus November 2020 die Hilfen tatsächlich zu beantragen. Die Unterstützung aus Bundesmitteln geht der Förderung aus dem Bremen Fonds vor. Für nicht beantragte Förderung aus der Novemberhilfe kann der Bremen Fonds nicht ersatzweise Mittel für die Verluste aus November 2020 bereitstellen.
- Der Senat hat ein „Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“ beschlossen. Dieses Programm ist direkt auf die individuellen Bedarfe von Künstler*innen zugeschnitten und ist für diejenigen Künstler*innen gedacht, bei denen nicht die fortlaufenden Kosten, sondern die fehlenden Einnahmen das Problem sind. Einrichtungen, Vereine etc. sind nicht antragsberechtigt. Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven mindestens seit dem 18. März 2020 und eine wegen der Coronavirus-Krise seit dem 18. März 2020 durch Einnahmeverluste eingetretene oder schon bis 31. Mai 2020 drohende wirtschaftliche Notlage.
Anträge können ab 6. April 2020 per E-Mail an kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de oder postalisch an Senator für Kultur, Stichwort Künstlersoforthilfe, Altenwall 15/16, 28195 Bremen, eingereicht werden. Weitere Informationen - Freiberufliche Künstler*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bremen können als Selbständige Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, wenn sie weniger Arbeit haben als 15 Wochenstunden; in Notfällen als Soforthilfe ohne Vermögensprüfung. Beinhaltet sind Miete, Grundsicherung von 400- 500 €, Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag kann jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online abrufbar: www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2.
Derzeit sollen die Jobcenter wegen der Arbeitsbelastung dort nicht persönlich aufgesucht werden. Die vollständig ausgefüllten Anträge (möglichst mit Nachweisen) sollen in den Briefkasten der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters eingeworfen werden. - Bremen beabsichtigt nach Klärung mit dem Finanzressort als Vertrauensschutzregelung für den öffentlichen Bereich eine Fortzahlung bereits vertraglich vereinbarter Honorare bis auf weiteres.
- Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote im Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen - Der Senat hat am 31. März 2020 beschlossen, Mieter*innen öffentlicher Immobilien auf Antrag die Miete zunächst bis zu drei Monaten zinslos zu stunden. Anträge auf Stundungen sollen in einem schnellen, unbürokratischen Verfahren bewilligt werden. Die Nachzahlung des gestundeten Betrags soll innerhalb von 12 Monaten erfolgen.