1. Kulturveranstaltungen werden mit einem 2,5 Milliarden Euro starke Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gefördert. Diese Entscheidung hat die Bunderegierung am 26. Mai 2021 getroffen. Der Fonds wird gemeinsam von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz (BMF) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB (BKM) verantwortet. Die Mittel werden der BKM zur Bewirtschaftung zugewiesen.
Der Sonderfonds besteht aus zwei Bausteinen:
- Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 01. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 01. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.
- Daneben stellt der Sonderfonds, höchstwahrscheinlich ab Ende August, eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucher*innen dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.
Der Sonderfonds des Bundes wird über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt. Diese übernehmen zentrale Aufgaben im Antragsverfahren, bei der Prüfung und Auskehrung der finanziellen Leistungen. Zur Pressemeldung des Bundes
2. Informationen über die Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit den ab Januar 2021 beschlossenen Nachbesserungen:
Zugang zur Überbrückungshilfe:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie einen Umsatzeinbruch pro Monat von mindestens 30 Prozent haben. Der Referenzmonat ist der jeweilige Monat im Jahr 2019, auch für den Monat Januar 2021.
- Der Jahresumsatz des Unternehmens beträgt bis zu 750 Millionen Euro.
Abschlaghilfe und Fördervolumen:
- Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Unternehmen, die bereits November- und Dezemberhilfen beantragt haben, können keine Überbrückungshilfe III beantragen.
- Bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat.
- Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro.
Neustarthilfe für Soloselbständige (Januar bis Juni 2021)
- Antragsberechtigt sind:
- Soloselbständige, die im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent aus selbständiger
Arbeit erwirtschaftet haben
- unständig Beschäftigte, wie z. B. Schauspieler*innen, die Einkommen aus
selbständiger Tätigkeit und unständiger Beschäftigung erzielen
- Soloselbständige können statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ansetzen, die maximal 7.500 Euro beträgt. Die Pauschale wird als Vorschuss gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Weiterführende Links:
Bundesministerium der Finanzen: Zusammenfassung der Änderungen mit weiteren Details
Überbrückungshilfe und Antragsstellung
Staatsministerium für Kultur und Medien: NEUSTART KULTUR - Rettungspaket für den Kultur und Medienbereich
3. Förderung von Raumluftanlagen in öffentlichen Gebäuden durch den Bund: Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Das Programm bezieht sich ausschließlich auf Gebäude / Versammlungsstätten der Länder und Kommunen sowie überwiegend öffentlich finanzierter Einrichtungen – auch Kultureinrichtungen. Rein private Institutionen des Kulturbereichs sind in NEUSTART KULTUR Teil 1 antragsberechtigt. Anträge können ab sofort beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt werden. Weitere Informationen
4. Der Bund stellt aus dem Kulturetat Mittel für ein Sofortprogramm NEUSTART zur Verfügung. Inzwischen wurden diese Mittel, die einmalig zur Verfügung stehen, von zunächst 10 Millionen auf 20 Millionen Euro verdoppelt. Dies solle der Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbauten und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der Infektionsgefahr bei einer Wiedereröffnung dienen. Gefördert werden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro, darunter z. B. auch digitale Vermittlungsangebote wie gänzlich neue oder eine Anpassung vorhandener Audioguides. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.
Zudem verhandelt der Bundesverband Soziokultur gerade mit dem BKM darüber, dass auch mehrere Teilbeträge aus dem Programm abgerufen werden können. Außerdem brauchen bei Antragsstellung noch keine konkreten Angebote vorliegen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch Leistungen wie Installatin von Software, Einbau etc. gefördert werden.
Sollen Investitionen zwischen 500 - 1.000 Euro gefördert werden, ist für die Antragstellung eine formlose Preisermittlung ausreichend. Für hochpreisigere Förderungen reichen zunächst Schätzwerte. Es wird darauf hingewiesen, dass die 10 % Eigenbeteiligung kein Muss sind und bei guter Begründung wegfallen können.
Um sofort mit Maßnahmen wie Einbau von Plexiglasscheiben etc. beginnen zu können muss gleichzeitig mit der Antragsstellung (online!) ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden (s. FAQs).
Die Fördergrundsätze und weitere Informationen zur Antragstellung können Sie nachfolgend herunterladen oder über die Homepage der BKM sowie des Bundesverbandes Soziokultur e.V. einsehen.
Broschüre "NEUSTART KULTUR" (pdf-Download)
5. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein umfangreiches Förderprogramm "Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR" beschlossen. Ziel ist es, durch die Förderung das lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen zu schaffen. Weitere Informationen
Mit dem ersten Programmteil von NEUSTART KULTUR „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ unterstützt der Bund Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und ihrem weiteren Betrieb, indem er Schutzmaßnahmen für Publikum und Beschäftigte ermöglicht. Die Gelder kommen kulturellen Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Hierbei wird auf die kontinuierliche Grundfinanzierung der Einrichtungen abgestellt; nicht dauerhafte öffentliche Projektförderungen bleiben unberücksichtigt. Eine Antragstellung ist ab dem 1. September 2020 möglich. Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Der Eigenanteil der Investitionen liegt bei 10%. Die Fördergrundsätze für den Programmteil 1 „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ finden Sie zudem hier.
Mit insgesamt 250 Mio. Euro sollen vor allem investive Schutzmaßnahmen, wie Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen, Ertüchtigung von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen in den Kultureinrichtungen finanziert werden, um den kulturellen Neustart in Deutschland kräftig zu unterstützen.
Die Förderanträge können bei den mittelausreichenden Stellen bis zum 30. November 2020 eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf und schauen dazu regelmäßig in die Veröffentlichungen und auf die Homepage der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien.
6. Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt kreisfreie Städte und Landkreise mit bis zu 30,5 Millionen Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bei der Durchführung von Open-Air Veranstaltungen. Das Programm soll zu einer Rückkehr zum kulturellen Leben im öffentlichen Raum beitragen und der von der Pandemie schwer getroffenen Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive eröffnen.
Das antragsoffenen Förderprogramm soll Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten verschaffen und analoge Begegnungen zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglichen. Gefördert werden unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Performances und Ausstellungen im öffentlichen
Raum.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Für die Förderung entscheidend ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Konzept für Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Corona-konformen Durchführung ihrer Veranstaltungen umsetzen. Förderanträge können ab sofort bis zum 22. April 2021 über ein OnlineAntragsformular auf der Website der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden. Weitere Informationen
7. Auch die Deutsche Digitale Bibliothek wird im Rahmen des von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) ins Leben gerufene Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR gefördert. Für Digitalisierungsprojekte von Kultur- und Wissenseinrichtungen aus Deutschland stehen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro in Form von Zuwendungen bereit. Wenn Ihre Einrichtung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek registriert und damit antragsberechtigt ist, können Sie einen Antrag auf Zuwendung stellen. Die Anträge werden ab dem 25.02.2021, 10:00 Uhr entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Förderung ausgewählt.
Achtung! Ab sofort ist eine Annahme weiterer Anträge aufgrund von starker Überzeichnung nicht mehr möglich. Wenn Sie ein Projekt beantragen wollten, können Sie sich unter https://ddb-neustart.bibliotheksverband.de/warteliste/ in eine Warteliste eintragen.
Sollte eine Antragstellung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder möglich werden, werden Sie umgehend kontaktiert.
Weitere Informationen zur Antragsstellung
8. Förderprogramm für landwirtschaftliche Museen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt landwirtschaftlichen Museen in ländlichen Regionen seit dem 01.04.2021 bis zu 50.000 € als Förderug für Investitionen zur Verfügung. Darunter fallen z. B. Modernisierungen der Ausstellungsräume, Barrierefreiheit oder verbesserte Kulturvermittlung. Die Förderung erfolgt im Rahmen des "Soforthilfeprogramms Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021" in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Umgesetzt wird das Förderprogramm durch den Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA) in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e.V. (DMB). Insgesamt steht eine Fördersumme von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen
9. Förderung von Heimatmuseen im ländlichen Raum
Der Deutsche Verband für Archäologie e.V. (DVA) startet in Kooperation mit dem Deutschen Museumbund e.V. (DMB) am 1. März 2021 das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“. Das Programm richtet sich insbesondere an Heimatmuseen in ländlichen Räumen und bietet eine Förderung unter anderem bei Maßnahmen zum Bauunterhalt, zur Instandsetzung und zur Modernisierung.
Förderfähig sind u. a. Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung von Ausstellungsräumen und Depots, z. B. neue Vitrinen und Ausstellungseinheiten, neue Beschriftungssysteme sowie mediale Ausstattungen inklusive der zugehörigen Infrastruktur. Auch die Erschließung mit Wegen, Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie Brandschutzmaßnahmen sind förderbar. Das Projekt wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Die Höhe der Förderung ist auf je 25.000 Euro begrenzt und kann ab dem 1. März 2021 beantragt werden. Weitere Informationen zur Ausschreibung und den näheren Bedingungen finden Sie auf unserem Antragsportal unter www.dva-soforthilfeprogramm.de.
10. Kulturprogramm des Konjunkturpaketes
Über das im Konjunkturpaket beschlossene Programm für den Bereich der Kunst, Kultur und Medien stehen eine Milliarde Euro zur Verfügung, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und einen Neustart zu ermöglichen. Der Fokus ist darauf gerichtet, den privatwirtschaftlichen Kulturbetrieb, wie private Theater, Kinos, Festivals oder Clubs zu fördern. Es gilt, die kulturelle Infrastruktur vor Ort abzusichern.
Antragsberechtigt sollen damit ausschließlich nicht staatliche Kultureinrichtungen sein. Dazu gehören alle Einrichtungen, die eine öffentliche Förderung von weniger als 50 Prozent ihres Etats erhalten. Für kommunale Einrichtungen stehen jedoch Mittel aus dem Teilbereich für digitale Projekte oder Formate zur Verfügung. Die Mittel sollen über die einzelnen Fachverbände wie den Musikrat, den Deutschen Bühnenverein, den Börsenverein des Deutschen Buchhandels und den verschiedenen Verbänden aus dem Kreativsektor verteilt werden. Der Programmstart ist für Anfang Juli vorgesehen. Die Förderstrecken werden in den nächsten Tagen und Wochen erarbeitet.
Weitere Informationen – u. a. auch zur Öffnungsperspektive für kulturelle Einrichtungen – können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
11. Das in der Forschungsinfrastrukturförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft angesiedelte Förderprogramm „Digitalisierung und Erschließung“ wurde zum 1. September 2020 umgestaltet und neu akzentuiert. Nun ist es möglich, Anträge auf die Digitalisierung und/oder Erschließung sämtlicher für die Forschung relevanter Objekte zu stellen. Damit adressiert das Programm neben gedrucktem und handschriftlichem Material auch dreidimensionale Objekte, Ton- und Videoaufnahmen, born digital objects etc. und soll damit nicht zuletzt einen Beitrag zur Erschließung und überregionalen Zugänglichmachung von musealen Beständen leisten. Da es für viele Materialien bisher kaum etablierte Digitalisierungs- und Erschließungsverfahren und Metadatenstandards gibt, ist ein weiterer Schwerpunkt des Programms die Förderung der Entwicklung von Qualitätskriterien und Standards für die Digitalisierung und Erschließung unterschiedlicher Objektarten. Beide Arten von Anträgen können auch von mehreren Institutionen gemeinsam gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.