Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten erstattet werden.
Dieser Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde nun angepasst. Befristet wurde folgende neue Regelung vereinbart:
Die freiwillige Absage im Rahmen der Ausfallabsicherung des Sonderfonds greift nun unter folgenden Voraussetzungen:
- Der geplante Veranstaltungstermin ist zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022.
- Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31.01.2022; das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31.01.2022 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angezeigt werden
- Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert
- Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen
- Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.01.2022: Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) muss nachweislich bis zum 06.12.2021 begonnen haben
Veranstaltungen, die erst nach dem 06.12.2021 geplant wurden/werden, können die freiwillige Absage weiterhin nicht in Anspruch nehmen.