Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist für alle den Verband betreffenden Fragen zuständig.

In der Verbandsversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Verbandsversammlungen sind mindestens einmal jährlich abzuhalten. Der Tagungsort wird von der Verbandsversammlung bestimmt. Weitere Verbandsversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragt. Die Tagesordnung wird von dem/der Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgestellt.

Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand gemäß § 8, Abs. 1 der Satzung, nimmt den Tätigkeitsbericht des/der Vorsitzenden entgegen, beschließt den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan und ist für die Entlastung des Vorstandes zuständig. Sie wählt für die Dauer eines Jahres zwei Kassenprüfer/innen, deren Wiederwahl zulässig ist. Die Verbandsversammlung wird von dem/der Vorsitzenden des Verbandes geleitet. Die Wahl des/der Vorsitzenden leitet ein hierzu bereites stimmberechtigtes Mitglied oder der/die bevollmächtigte Vertreter/in eines Mitgliedes.