Mitgliedschaft

Mitglied des Verbandes kann jeder Träger eines niedersächsischen und bremischen Museums werden, das den notwendigen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Museums entspricht und sachgemäß geleitet wird. Auch die Leiter/innen der Museen und ihre Mitarbeiter/innen können Verbandsmitglieder werden.

Die Beitrittserklärung ist gegenüber dem Vorstand schriftlich abzugeben. Über die Aufnahme und den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Verbandsversammlung innerhalb einer Ausschlußfrist von 30 Tagen möglich.

Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Verbandsversammlung.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Jahresschluß unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist geschehen.