Registrierung

[von lat. regesta; aus regerere: eintragen]

 

Vor der Eintragung ins das Niedersächsische Museumsregister steht die erfolgreiche Teilnahme.

Die Teilnehmer müssen qualitative Museumsarbeit in allen Aufgabenbereichen des Museums nachweisen. Eine inhaltliche Klassifizierung findet nicht statt. Auch kleine und ehrenamtlich geführte Museen sind aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die Beteiligung an der Registrierung ist freiwillig, die Registrierung selbst wird für 7 Jahre befristet vergeben. Sind die Ziele annähernd erreicht, wird das Museum vorläufig registriert und kann in einer Frist von drei Jahren die festgestellten Schwächen beheben. Bei negativen Veränderungen in einem registrierten Museum kann die Eintragung ins Museumsregister vor Ablauf der Zeit gelöscht werden.

 

Besonderer Wert wird auf Langfristigkeit und stabile Strukturen gelegt. Begleitende Fortbildungen und Beratungen unterstützen die Bewerber. Das Museum wird von einer unabhängigen Expertenkommission überprüft und erhält die Bescheinigung, dass seine Arbeit die Standards für Museen erfüllt.

 

Je Registrierungsdurchlauf werden 30 Teilnehmer zugelassen.